Antrag eines Pflegegrades
Um bis zu 4.000 Euro Treppenlift-Zuschuss der Pflegeversicherung zu erhalten ist ein Pflegegrad notwendig. Der niedrigste Grad 1 ist dabei ausreichend. Ein Pflegegrad ist aber nicht nur für einen Treppenlift-Zuschuss wichtig, sondern kann auch andere Vorteile und Erleichterungen mit sich bringen.
Leistungen der Pflegegrade
Geldleistung ambulant | Sachleistung ambulant | Entlastungsbetrag ambulant (Zweckgebunden) | Leistungen stationär | Bundesdurchschnittlicher pflegebedingter Eigenanteil | |
Pflegegrad 1 | 125 € | 125 € | |||
Pflegegrad 2 | 316 € | 689 € | 125 € | 770 € | 580 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1298 € | 125 € | 1262 € | 580 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1612 € | 125 € | 1775 € | 580 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 1995 € | 125 € | 2005 € | 580 € |
Die Beantragung des Pflegegrades ist nicht schwer. Bevor Sie allerdings gleich einen Brief an Ihre Krankenversicherung schreiben, sollten Sie die folgenden Schritte beachten.
Beantragung des Pflegegrades Schritt für Schritt
Gespräch mit dem Hausarzt
Sprechen Sie mit dem Hausarzt der pflegebedürftigen Person und machen Sie ihn auf die Missstände in der Pflege aufmerksam. Der Hausarzt kann Ihnen evtl. bei der Beantragung behilflich sein und wichtige Dokumente und Atteste aushändigen.
Dokumente zusammensuchen
Suchen Sie alle Dokumente zusammen, welche den Antrag positiv beeinflussen könnten und machen Sie Kopien davon. Dazu gehören z. B.:
- Atteste
- Befundberichte
- Rehaberichte
Antragsformular ausfüllen und abschicken
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach einem Antrag für eines Pflegegrades. Füllen Sie diesen Antrag wahrheitsgemäß aus und schicken Sie ihn mit den Kopien der Bescheinigungen an Ihre Krankenkasse.
Prüfung des MDK
In den meisten Fällen prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (kurz MdK) Ihren Antrag und vereinbart mit Ihnen einen Hausbesuch um auch die Situation vor Ort zu begutachten. In einigen wenigen Fällen wird die Arbeit des MdK durch einen beauftragten Gutachter erledigt. Die Entscheidung darüber fällt Ihre Krankenkasse.
Hausbesuch des MDK
Die Mitarbeiter des MdK werden der pflegebedürftigen Person einen Hausbesuch abstatten. Bereiten Sie die Pflegebedürftige auf diesen Besuch vor, indem Sie ein Gespräch führen. Dies ist besonders wichtig, da viele ältere Menschen das Bedürfnis haben, sich besser darzustellen als es eigentlich der Situation entspricht.
Sie und die pflegebedürftige Person sollten sich bei dem Besuch des MdK völlig normal verhalten. Sie sollten weder übertreiben, noch etwas herunterspielen. Sagen Sie immer die Wahrheit. Letztendlich sind die Mitarbeiter des MdK sehr gut geschult und wollen nur die Situation vor Ort neutral bewerten.
Bescheid abwarten
Es kann bis zu 5 Wochen ab Antragstellung dauern bis Sie eine Antwort vom MdK bzw. Ihrer Krankenkasse erhalten. Wenn der Bescheid negativ ausfällt, können Sie Widerspruch einlegen. Fällt der Bescheid positiv aus, d. h. es wird Ihnen ein Pflegegrad zugewiesen, können Sie mit dem Antrag für den Zuschuss fortfahren:
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